1. Was die neue EU-Batterieverordnung für Arbeitsleuchten bedeutet
Ab 2027 verlangt die neue EU-Batterieverordnung von vielen elektronischen Geräten mit eingebauten Batterien, dass die Batterien entfernt und ausgetauscht werden können.
Für Arbeitsleuchten, die auf dem EU-Markt verkauft werden, bedeutet dies, dass die Batterie mit gängigen Werkzeugen entfernt werden muss, damit Nutzer sie austauschen und die Lebensdauer des Produkts verlängern können.
2. Die aktuellen Daren-Arbeitsleuchten erfüllen die Anforderung bereits
Der Großteil der aktuellen Arbeitsleuchten von Daren erfüllt bereits die gesetzliche Anforderung nach austauschbaren Akkus. Das Gehäuse lässt sich mit gängigen Werkzeugen öffnen, sodass der Lithium-Akku problemlos vom Anwender entfernt werden kann. Nach dem Austausch des Akkus kann das Produkt wieder zusammengebaut und normal weiterbetrieben werden.

3. Die nächste Generation: Akku mit werkzeugloser Austauschbarkeit
Um zukünftigen EU-Anforderungen noch besser zu entsprechen, hat das Daren-Team die erste Generation von Arbeitsleuchten mit einem werkzeuglos austauschbaren Akku entwickelt.
Dieses Produkt wird auf der Cantoner Messe im April 2026 vorgestellt. Wir laden Sie herzlich ein, den Daren-Stand zu besuchen und das Produkt persönlich zu erleben.

4. Zukunftsplan: Wiederaufladbare Lithium-Akkus mit integrierter Ladebuchse
Das Daren-Team entwickelt derzeit einen eigenständigen wiederaufladbaren Lithium-Akku. Die Entwicklung soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen sein; das Produkt könnte auf der Cantoner Messe im Oktober 2026 erstmals vorgestellt werden.

Da sich die EU-Batterie-Vorschriften kontinuierlich weiterentwickeln, wird das Design von austauschbaren Batterien zum Industriestandard werden.
Das Daren-Team verpflichtet sich, konforme und praktikable Lösungen zu entwickeln, um unsere Partner auf dem europäischen Markt zu unterstützen.